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Krankenversicherungspflicht für Russland
Russland hat zum 01.07.1999 eine Krankenversicherungspflicht für alle Ausländer
eingeführt, die privat, touristisch oder geschäftlich nach
Russland einreisen. Bereits bei Beantragung des Visums ist zusammen mit
den Antragsunterlagen ein Nachweis über eine abgeschlossene
Auslandsreise-Krankenversicherung vorzulegen. Mittlerweile wurde der Kreis der
anerkannten Versicherungen erweitert. Es muß eine
Versicherung einer der nachfolgenden Gesellschaften vorliegen (keine Gewähr für Vollständigkeit, Stand
20.04.2004): Eine Kopie der Versicherungspolice oder
Versicherungskarte der o.g. Gesellschaften muss uns zusammen mit dem
ausgefüllten Visa-Antrag zur Visabeschaffung bei der Botschaft vorliegen.
Eine Auslandsreisekrankenversicherung im Rahmen der normalen gesetzlichen
oder privaten Krankenversicherung gilt hierfür i.d.R. nicht! |
Impfschutz-Empfehlungen
Vorgeschriebene Impfungen gibt es für die Einreise
nach Russland keine, aber man sollte auf jeden Fall
aktuelle Empfehlungen der zuständigen Stellen beachten.
Sie sollten sich vor einer Reise über Infektions- und
Impfschutz- sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf.
sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen,
insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten,
Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird verwiesen.
Aktuelle Empfehlungen werden besonders bezüglich der
FSME, die durch Zeckenbisse übertragen wird, ausgesprochen. Ebenfalls sollte
man überprüfen, ob noch Impfschutz gegenüber Tetanus und Diphterie besteht.
Weitere mögliche Impfungen sind gegen Hepatitis A/B und gegen Typhus. Lassen Sie
sich auf jeden Fall von Ihrem Hausarzt beraten, wenn Sie eine Reise nach
Russland planen.
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